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 Allgemeines
Jede Person, welche Dienstverpflichtungen in der Zone mit begrenztem Zugang und/oder in deren kritischen Teilen erfüllt, muss die dafür erforderliche Zugangsberechtigung besitzen, welche auf dem jeweiligen Flughafenausweis  vermerkt wird. D.h. das Vorhandensein dieser Karte ist Nachweis dafür, dass die Person die entsprechenden Abstimmungssicherheitsverfahren durchlaufen hat und dazu befugt ist, die entsprechende Tätigkeit in der Zone mit begrenztem Zugang und/oder in deren kritischen Teilen auszuueben.
Alle Angestellten auf dem Flughafen Varna und deren Kraftfahrzeuge sowie alle Angestellte  und Kraftfahrzeuge von Außenfirmen und Organisationen, welche im Bereich des Flughafens arbeiten, müssen einen gültigen Ausweis besitzen. Dieser Ausweis  wird der Person ausgehaendigt  und darf  anderen Personen nicht übertragen werden. Die Erteilung von Ausweisen wird von der Hauptdirektion „Zivile Luftfahrtverwaltung” oder von der Sicherheitsstelle in deren Abteilungen für Ausweisausstellung organisiert und vorgenommen.
Jede Person soll die erforderliche Ausweiserstellung schriftlich beantragen. Die Sicherheitsstelle nimmt ihrerseits die notwendigen Abstimmungsverfahren mit der Staatsagentur ”Nationale Sicherheit” und der Hauptdirektion „Grenzpolizei” vor, wonach innerhalb von 10 Werkstagen ab Tag der Antragstellung ein Bescheid eintrifft, ob der sich um einen Ausweis bewerbenden Person ein Ausweiszu erstellen ist. Jeder Antrag wird streng individuell behandelt.
Die Ausweis, die vom Flughafen Varna ausgestellt werden, sind Eigentum der Hauptdirektion „Zivile Luftfahrtverwaltung”. Sie sind dem ausstellenden Organ spätestens nach Ablauf der darauf vermerkten Endfrist zurückzugeben. Wenn der Ausweis verloren geht oder beschädigt wir, ist die Sicherheitsstelle unverzüglich darüber zu benachrichtigen. Sie nimmt ihrerseits die entsprechenden Handlungen vor und benachrichtigt die Hauptdirektion „Zivile Luftfahrtverwaltung”.
Bei Nicht-Erfüllung der Sicherheitsverfahren kann der Ausweis eingezogen werden. Die Beamten der Sicherheitsstelle, des Innenministeriums sowie die Inspekteure der Hauptdirektion „Zivile Luftfahrtverwaltung” haben das Recht darauf.

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